Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Das Bundeskabinett hat dem vom BMEL vorgelegten Entwurf für eine Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zugestimmt.

Die letzte Erhöhung der GOT liegt bereits 9 Jahre zurück (Jahr 2008). Das ist der Grund, weshalb Sie jedes Jahr die gleichen Preise z.B. für eine Impfung gezahlt haben.

Aktuell wurde eine Anpassung der GOT beschlossen. Bundesweit werden die Preise daher um 12 % ansteigen. Jeder Tierarzt ist dazu gesetzlich verpflichtet. Die Preise für Medikamente sind davon nicht betroffen.

Wir möchten Sie nun rechtzeitig informieren, dass auch unsere Praxis die Preise für tierärztliche Leistungen ab August anpassen wird.

 # Gebührenordnung für Tierärzte #GOT

Fach- und Überweisungsklinik für Hunde und Katzen