Novelle der Gebührenordnung für Tierärzte beschlossen
Eine Novelle der für Tierärzt*innen verbindlichen Gebührenordnung (GOT) wurde vom Bundeskabinett beschlossen und tritt voraussichtlich im Oktober 2002 in Kraft.
Warum gibt es eine Novelle der GOT?
Zuletzt gab es im Jahr 1999 eine Novellierung der GOT. Eine aktuelle Strukturerhebung durch das BMEL hat gezeigt, dass die Gebühren durchschnittlich um 20 % zu niedrig sind, um kostendeckend arbeiten zu können. Zudem fehlen viele moderne Leistungen wie z.B. Computertomographie, MRT, endoskopische Biospieentnahme etc. in dem alten Leistungskatalog. Somit ist eine Novellierung seit Jahren überfällig – letztlich um Fachkräfte in der Branche zu halten, die Versorgungslage aufrecht zu erhalten (Notdienstkrise etc.) und der modernen Tiermedizin Rechnung zu tragen.
Was bedeutet das für Sie?
Ab Oktober 2022 werden tierärztliche Leistungen deutlich mehr kosten. Die GOT wird durchschnittlich um 20 % angehoben. Die Gebührenordnung ist für Tierärzte bindend, d.h. jeder Tierarzt muss nach der GOT abrechnen.
Wir empfehlen Ihnen für Ihren Liebling eine Tierkrankenversicherung abzuschließen oder ein Sparkonto anzulegen. Ein Vergleich lohnt sich. Was Sie bei der Auswahl einer Tierkrankenversicherung beachten sollten, haben wir in diesem Vetblog geschrieben: https://www.vetzentrum-bgl.de/tierkrankenversicherung
http://www.got-anpassung.de/
Link zum BMEL:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/65-tieraerztegebuehren.html
Hier nochmals Mindestanforderungen an eine Tierkrankenversicherung:
Kriterien 1-4:
- Freie Tierarztwahl
- Abrechung bis zum 3-fachen GOT-Satz (im Notdienst bis zum 4-fachen GOT-Satz)
- Kostenübernahme der praeoperativen Diagnostik und der postoperativen Versorgung
- Transparente Gestaltung des Leistungskataloges (insb. im Bezug auf Vorerkrankungen, Erbkrankheiten, chronischen Erkrankungen etc.)
Kriterien 5-8:
- Übernahme oder Beteiligung an Kosten von bildgebenden Verfahren wir CT oder MRT
- Unbürokratische Abwicklungmodalitäten (entweder direkte Abrechnung von Tierarzt mit Tierkrankenversicherung oder Einreichung der bezahlten Rechnung durch den Tierhalter)
- Klare Vertragsgestaltung insbesondere im Bezug auf beiderseitige Kündigungsmodalitäten
- Therapiefreiheit des Tierarztes wird gewahrt
Kontaktieren Sie uns jederteit gerne bei Fragen rund um eine Tierkrankenversicherung.