Was im Notfall zu tun ist
Es wird gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) eine Notfallpauschale sowie ein erhöhter Gebührensatz erhoben. Bitte suchen Sie nur mit lebensbedrohlichen Notfällen oder Notfällen, die keinen Aufschub dulden, die Notdienstsprechstunde auf.
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